Jedes Mal, wenn der Fahrer hinter dem Steuer Platz nimmt, vollzieht sich ein Ritual, das sich wie ein sofortiges Urteil anfühlt. Das Gerät wartet, kalt und unparteiisch, bereit zu entscheiden, ob das Auto ein unbeweglicher Eisenklumpen bleibt oder sich endlich bewegen darf. All das geht auf einen lang erwarteten Erlass zurück, eine Unterschrift, die Absichten in die Realität von Eisen und Schaltkreisen verwandelt hat.
Es gibt keine Zweifel oder Grauzonen mehr: Die Verordnung hat unmissverständlich Einzug in den Alltag Tausender Autofahrer gehalten und einen strengen Prüfplan eingeführt. Die Zeit der Fristverlängerungen ist vorbei; nun gilt eine Disziplin, die keine Ablenkungen duldet, insbesondere wenn die Folgen eines Fehlers unerträglich werden.
Die Art und Weise, wie dieses Gerät mit dem Steuergerät des Autos kommuniziert, umgibt ein gewisses technisches Geheimnis. Es blockiert jeden elektrischen Impuls, wenn es nicht die gewünschte Bestätigung erhält. Es ist eine unsichtbare, aber unüberwindbare Barriere, ein Schutz, der jedoch mit einer beispiellosen wirtschaftlichen und bürokratischen Belastung einhergeht.
Die Frage ist nicht mehr, ob es passieren wird, sondern wer als Erster mit dieser neuen, extrem kostspieligen Herausforderung konfrontiert sein wird. Die Spannungen nehmen zu, da uns klar wird, dass das Verbot nicht nur diejenigen betrifft, die Fehler gemacht haben, sondern ganze Familien durch eine unerwartete Gesetzesänderung lahmlegen könnte. Der Mechanismus ist bereit, in Kraft zu treten, doch die tatsächlichen Konsequenzen sind weitaus gravierender als viele befürchtet haben.
Ab heute ist die Alkohol-Wegfahrsperre, die den Motorstart bei Alkoholspuren verhindert, offiziell. Das Verkehrsministerium hat die Liste der zugelassenen Modelle und Werkstätten veröffentlicht und setzt damit die Regelung der neuen Straßenverkehrsordnung um. Die Verpflichtung gilt für alle Fahrer, die wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert über 0,8 g/l verurteilt wurden. Ab diesem Grenzwert unterliegt der Führerschein den EU-Verordnungen 68 und 69.