„Überlegen Sie gut, wen Sie in Ihr Auto mitnehmen.“ Ein neuer Schlag für Autofahrer: Was ändert sich? (1/2)

„Überlegen Sie gut, wen Sie in Ihr Auto mitnehmen.“ Ein neuer Schlag für Autofahrer: Was ändert sich? (1/2)

Das Urteil des Zivilgerichts Bozen betrifft einen schweren Unfall, der sich 2018 in Südtirol ereignete. Ein Mann saß als Beifahrer in einem Pkw, dessen Fahrer stark alkoholisiert war. Während der Fahrt kollidierte das Fahrzeug heftig mit einem Lkw. Der Fahrer kam dabei ums Leben, der Beifahrer erlitt schwerste Verletzungen.

Nach dem Unfall reichte der Beifahrer eine Zivilklage gegen die Versicherung ein, da er die Entschädigung für die erlittenen Schäden als unzureichend empfand. Die Versicherung reduzierte die Entschädigungssumme jedoch mit der Begründung, der Mann habe den beeinträchtigten Zustand des Fahrers vor Fahrtantritt gekannt.

Richter Andrea Pappalardo bestätigte diese Auslegung und urteilte, dass jeder, der mit einer offensichtlich alkoholisierten Person mitfährt, für die Folgen eines möglichen Unfalls mitverantwortlich gemacht werden kann. Die Urteilsbegründung betont, dass die „Übernahme des Risikos durch den Beifahrer“ eine Reduzierung der Entschädigung rechtfertigen kann.

Die Entscheidung des Gerichts in Bozen erinnert an einen wichtigen Präzedenzfall des Kassationsgerichts. Mit Urteil Nr. 21896 vom 30. Juli 2025 hatte der Oberste Gerichtshof bereits die Kürzung der Entschädigung um 30 % für die Familie eines Mannes bestätigt, der bei einem Unfall ums Leben kam, als er mit einem Fahrer unterwegs war, dessen Blutalkoholkonzentration 1,89 Gramm pro Liter betrug – weit über dem zulässigen Grenzwert.

Laut den Richtern war der Zustand des Fahrers in diesem Fall so offensichtlich, dass er dem Beifahrer unmöglich entgangen sein konnte, zumal die beiden den ganzen Abend vor dem Unfall zusammen verbracht hatten. Diese Rechtsauffassung könnte nun weitreichende Folgen für zahlreiche künftige Prozesse im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Versicherungsansprüchen haben und eine neue Debatte im Spannungsfeld zwischen individueller Verantwortung, Prävention und dem Schutz der Betroffenen eröffnen.

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