Die obligatorische Kfz-Steuer tritt heute in Kraft: eine Strafe von 2.000 €. Was steht auf dem Spiel?

Die obligatorische Kfz-Steuer tritt heute in Kraft: eine Strafe von 2.000 €. Was steht auf dem Spiel?

Diese Änderung basiert auf Straßenverkehrssicherheitsvorschriften, die eingeführt wurden, um die Wiederholung besonders riskanter Verhaltensweisen einzuschränken. Das Gesetz sieht eine gezielte Verpflichtung vor, die an die persönliche Vorgeschichte des Fahrers und nicht allein an den Besitz eines Privatfahrzeugs geknüpft ist.

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Das vorgeschriebene System muss von qualifiziertem Fachpersonal installiert und direkt an die Zündung des Fahrzeugs angeschlossen werden. Vor Fahrtantritt muss eine Vorsorgeprüfung durchgeführt werden, ohne die der Motor unter bestimmten Umständen nicht gestartet werden kann.

Dauer, Kosten und Folgen variieren je nach Schwere des Vorfalls, der die Maßnahme ausgelöst hat. Das Gerät muss zudem bestimmte technische Anforderungen erfüllen, manipulationssicher sein und regelmäßig überprüft werden.

Die Vorschrift betrifft die Alkohol-Wegfahrsperre, ein Gerät, das den Motorstart verhindert, sobald es Alkohol in der Atemluft des Fahrers feststellt. Es muss von Personen genutzt werden, die rechtskräftig wegen Fahrens mit einem Blutalkoholgehalt von über 0,8 Gramm pro Liter verurteilt wurden: zwei Jahre lang bei einem Wert zwischen 0,8 und 1,5 Gramm und mindestens drei Jahre lang bei einem Wert über 1,5 Gramm pro Liter. Die Gesamtkosten, inklusive Kauf und Einbau, können fast 2.000 € betragen.

Wer ein Fahrzeug ohne Alkohol-Wegfahrsperre fährt oder ein manipuliertes oder defektes Gerät verwendet, riskiert höhere Bußgelder und zusätzliche Führerscheinstrafen. Daher gibt es keine allgemeine Vorschrift für alle Fahrzeuge: Die Vorschrift gilt nur für Fahrer, die wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verurteilt wurden. Das System benötigt einen Alkoholpegel von null Prozent, um das Fahrzeug starten zu können.

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