Am 24. Juni veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Agen die Ergebnisse der Autopsie von Lyhannas Leiche. Die Untersuchungen wurden vom Institut für Kriminalforschung der Nationalen Gendarmerie in Pontoise, Val-d’Oise, durchgeführt.
Laut dem Bericht der drei mit der Untersuchung beauftragten Gerichtsmediziner kann die Todesursache zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Die Experten geben an, dass die bisherigen Ermittlungen keine genaue Feststellung der Todesursache der Studentin ermöglicht haben.
Dieses Fehlen eines endgültigen Ergebnisses bedeutet jedoch nicht, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Im Gegenteil, mehrere Befunde der Autopsie haben den Ermittlern neue Hinweise geliefert.
Wichtige Befunde der Experten: In ihrem Bericht gaben die Ärzte an, keine sichtbaren Verletzungen im Halsbereich oder innere Verletzungen festgestellt zu haben, die den Tod direkt erklären könnten.
Andere Anzeichen erregten jedoch ihre Aufmerksamkeit. Experten wiesen insbesondere auf Spuren an den Armen und Beinen des Opfers hin, die als „starke Hinweise auf Fesselverletzungen“ beschrieben wurden. Diese Spuren wurden festgestellt, obwohl keine Fesselungsmittel am Körper gefunden wurden.
Die Autopsie ergab zudem Blutergüsse in den Mundwinkeln und im Mundinneren. Diese Befunde veranlassten die Ermittler, einigen Spuren, denen sie seit Beginn des Falls nachgegangen waren, erneut nachzugehen.
Eine wichtige Entwicklung im Gerichtsverfahren: Die Ergebnisse der Autopsie führten zusammen mit zuvor durchgeführten biologischen Analysen die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass das junge Opfer vergewaltigt worden war.
In seiner Erklärung gab der Staatsanwalt von Agen, Olivier Naboulet, an, dass die forensischen und biologischen Befunde zu dieser Schlussfolgerung führten.
Infolge dieser neuen Entwicklungen wurden die Anklagen gegen Jérôme Barella geändert und erweitert. Der Verdächtige wird nun wegen „Mordes an einer Minderjährigen unter fünfzehn Jahren, dem eine Vergewaltigung vorausging oder die damit einherging“ und „Vergewaltigung einer Minderjährigen unter fünfzehn Jahren durch Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung“ angeklagt.
Diese neuen Anklagepunkte verschärfen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe erheblich. Sie setzen den mutmaßlichen Täter dem Risiko einer lebenslangen Haftstrafe aus.
Weitere Gutachten werden erstellt.
Trotz dieses bedeutenden Fortschritts im Fall bleiben viele Fragen offen. Die genauen Umstände des Todes sind noch nicht endgültig geklärt.
Um weitere Antworten zu erhalten, hat die Staatsanwaltschaft die Fortsetzung der gerichtsmedizinischen Untersuchung angekündigt. Weitere histopathologische Untersuchungen sowie eine toxikologische Analyse wurden angefordert.
Laut Staatsanwaltschaft laufen diese Gutachten bereits, benötigen aber Zeit. Die wissenschaftlichen Verfahren sind komplex, und die Ergebnisse liegen nicht sofort vor.
Jérôme Barella bestreitet weiterhin die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Bis zu dieser Wendung stand er wegen Entführung und Freiheitsberaubung vor Gericht.
Die Ermittler hoffen, dass zukünftige Gutachten im Zuge der laufenden Ermittlungen die genauen Umstände von Lyhannas Tod aufklären und die bereits gesammelten Beweise ergänzen werden.