Autofahren in Flip-Flops? Was sagt die Straßenverkehrsordnung dazu? (1/2)

Autofahren in Flip-Flops? Was sagt die Straßenverkehrsordnung dazu? (1/2)

Im Sommer, besonders wenn man zum Strand fährt, ist es üblich, in Flip-Flops Auto zu fahren, um sich das Mitführen von zwei Paar Schuhen zu ersparen. Ungeachtet der gesetzlichen Bestimmungen sollte man sich jedoch stets der potenziellen Sicherheitsrisiken bewusst sein: Beispielsweise könnten die Riemen der Flip-Flops reißen oder sich zwischen den Pedalen verfangen.

Aus diesem Grund bieten geschlossene Schuhe diese Vorteile und sind objektiv betrachtet deutlich bequemer beim Autofahren. Doch was schreibt die Straßenverkehrsordnung in diesem Zusammenhang vor? Bis 1993 war das Fahren in Flip-Flops und Sandalen strengstens verboten, doch die Regelungen haben sich inzwischen geändert.

Es gibt kein Gesetz mehr, das das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren verbietet, sodass man theoretisch barfuß fahren könnte. Dies dürfte Versicherungen nicht gleichgültig sein, da sie im Falle eines Unfalls diesen Umstand geltend machen könnten.

Sogar im Polizeibericht könnte vermerkt werden, dass der Fahrer Flip-Flops trug. Sicher ist, dass die geltende Verordnung den Fahrer verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug innerhalb seines Sichtfelds und vorweggenommen rechtzeitig bremst.

Kurz gesagt, es läuft alles auf gesunden Menschenverstand hinaus. Und um maximale Sicherheit beim Fahren zu gewährleisten, ist es ratsam, geeignetes Schuhwerk zu tragen. Flip-Flops, die die Bewegungsfreiheit einschränken, können beim Fahren gefährlich sein.

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