Da sie keine lebenden Erben hatte, verkaufte sie ihre Wohnung an ihren Anwalt, André-François Raffray, im Rahmen einer in Frankreich üblichen Vereinbarung, einem sogenannten Viager. Die Bedingungen waren einfach: Raffray würde ihr bis zu ihrem Tod monatlich 2.500 Francs zahlen und im Gegenzug nach ihrem Tod Eigentümer der Wohnung werden. Sie durfte dort bis zuletzt wohnen bleiben.
Für Raffray schien es eine brillante Investition zu sein. Er war 47, halb so alt wie sie, und kaufte eine Wohnung mit einem Preisnachlass von einer Frau, die bereits über 90 war. Die Rechnung schien einfach: Ein paar Jahre zahlen und dann in eine schöne Wohnung einziehen, die er für einen Bruchteil ihres Wertes erworben hatte.
Er ahnte nicht, mit wem er es zu tun hatte.