Das Gesetzesdekret 115 vom 30. Juni, vor 20 Jahren im Amtsblatt veröffentlicht, hob die Wehrpflicht auf. Wehrpflichtige konnten somit ihre Entlassung beantragen. Dies war ein Wendepunkt, ein historisches Ereignis.
Die Entscheidung fiel nicht leicht, da sie die Zustimmung dreier Regierungen erforderte, wurde aber schließlich umgesetzt. Der Wehrdienst, auch „Einberufungspflicht“ genannt, bezeichnete die Zeit, die die meisten erwachsenen Bürger zur Ausbildung in den Streitkräften absolvieren mussten.
Die Wehrpflicht für Männer war 1875 in einem Gesetz, das mehrfach geändert wurde, und später auch in Artikel 52 der Verfassung schriftlich festgelegt.
Darin wurde der Wehrdienst als „heilige Bürgerpflicht“ bezeichnet. Wer nach Erhalt der Einberufung nicht zur ärztlichen Untersuchung und für wehrtauglich erklärt wurde und sich somit dem Dienst verweigerte, konnte wegen Wehrdienstverweigerung angeklagt und mit Gefängnis bestraft werden.
Nun sorgt jedoch eine von Europa getroffene Entscheidung zur Wehrpflicht in Italien für Unruhe. Auf der nächsten Seite unseres Artikels gehen wir den Gründen dafür nach, da viele Italiener besorgt sind und sich in dieser Angelegenheit Sicherheit wünschen.