Die Verpflichtung tritt am 17. Juli in Kraft: „Alle Fahrzeuge müssen über folgende Merkmale verfügen: …“

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Die aktualisierten Kriterien sind deutlich strenger als bisher, daher müssen die Akteure der Branche ihre Prozesse, Verfahren und internen Audits schrittweise anpassen.

Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sind entscheidend, um die Einhaltung der neuen Regeln zu gewährleisten und hohe Bußgelder zu vermeiden.

Auf der zweiten Seite finden Sie die neue Vorschrift, die am 17. Juli in Kraft tritt und besagt, dass alle Fahrzeuge … Klicken Sie auf „Zweiter Teil“, um mehr zu erfahren.

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