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1. Befreiung von Zuzahlungen im Gesundheitswesen
Alle Diabetiker sind von Zuzahlungen befreit. Das bedeutet, sie erhalten kostenlos:
Antidiabetika (wie Insulin oder orale Antidiabetika),
medizinische Hilfsmittel (Teststreifen, Nadeln, Blutzuckermessgeräte),
regelmäßige Untersuchungen (Blutzucker, HbA1c, Nieren- und Augenuntersuchungen).
2. Behinderung
Je nach Diabetes-Typ und Vorliegen von Komplikationen kann eine Anerkennung der Behinderung beantragt werden. Die Prozentsätze variieren:
41 % bis 50 %: Diabetes mit leichten oder mittelschweren Komplikationen.
51 % bis 60 %: Insulinpflichtiger Diabetes mit schwer einstellbarem Blutzucker.
91 % bis 100 %: Diabetes mit schweren Komplikationen (Nieren, Augen, Blutgefäße).
Mit einer anerkannten Behinderung haben Sie Anspruch auf:
monatliche Unterstützung (einkommensabhängig),
Erwerbsunfähigkeitsrente (sofern die Beitragsvoraussetzungen erfüllt sind),
Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung.
3. Gesetz 104 und bezahlter Urlaub
Menschen mit einer schweren Form von Diabetes können die Leistungen des Gesetzes 104 in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel:
3 Tage bezahlter Urlaub pro Monat für den erwerbsunfähigen Arbeitnehmer oder ein ihn betreuendes Familienmitglied,
Steuervorteile bei Krankheitskosten und Fahrzeugen,
das Recht auf flexible Arbeitszeiten oder Versetzungen zur Behandlung oder Pflege.
4. Geschützte Kategorien
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 46 % oder mehr können sich in die geschützten Kategorien eintragen lassen. Dies erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt, bietet Schutz im Falle einer Kündigung und bevorzugte Besetzung von Stellen in öffentlichen Projekten.
Weitere Vorteile für Menschen mit Diabetes
Zusätzlich zu den Hauptleistungen gibt es weitere Vorteile:
4 % Mehrwertsteuerermäßigung beim Kauf von Autos oder technischen Geräten (Fernseher, PCs) bei anerkannter Behinderung.
Befreiung von der Kfz-Steuer in einigen Regionen.
19 % Abzug für Gesundheitskosten, häusliche Pflege und Fahrzeugumbauten.
Vorzeitiger Ruhestand (nur bei Erfüllung der Beitragsvoraussetzungen und hohem Grad der Behinderung).
So beantragen Sie Leistungen: Wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt, der Ihnen eine Bescheinigung über Ihre Diabetesdiagnose ausstellt. Diese Bescheinigung muss online beim INPS eingereicht werden. Nach Eingang des Antrags vereinbart das INPS einen Termin mit der medizinischen Kommission. Diese entscheidet, ob Sie als erwerbsunfähig gelten oder Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
Diabetes ist eine chronische Erkrankung. Betroffene haben jedoch Anspruch auf zahlreiche Leistungen, die ihre Lebensqualität verbessern können. Von kostenloser Gesundheitsversorgung über Arbeitserlaubnisse bis hin zu Geldleistungen – es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und diese mit Unterstützung Ihres Arztes oder Ihrer Sozialversicherung zu beantragen.